Barrierefreiheitserklärung

Das Amt für Sport und Gesundheitsförderung der Stadt Erlangen ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.  Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot https://bewegung-erlangen.de/.

Konformitätsstatus

Teilweise konform: Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 und die WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA erfüllt. Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Überprüfung durchgeführt von Corinna Kießling

Erstellungsdatum: Juni 2021
Letzte Überprüfung: Juni 2021

Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit dieses Webauftritts

Barrierefreie Bereiche:

  • Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.
  • Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
  • Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

  • Nicht bei allen Bildern stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
  • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte.
  • Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht immer barrierefrei.
  • Nicht alle Bereiche haben einen hohen Kontrast.

Begründung bzw. Lösung der oben genannten Probleme:

Kurzfristig ist eine Lösung aufgrund des unverhältnismäßigen Ressourcen- und Kostenaufwands nicht vorgesehen. Bis 2023 soll die Website jedoch komplett barrierefrei sein.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html